Lithiumbatterien

Die Batterien enthaltende Gegenstände können im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern die Menge an Lithium im Lithiummetall oder die Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien den in der folgenden Tabelle aufgeführten Standards muss.

Herausnehmbare und Backup-Batterien dürfen nur ins Handgepäck.

Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien; oder Gewicht von Lithium (g) in einer Lithium-Metall-Batterie Konfiguration im/als Handgepäck im/als aufgegebenes Gepäck

≤100Wh oder ≤2g 
In elektronischen Geräte wie Handys, Kameras, Camcordern, Laptops, Uhren, Registrierkassen, usw. verwendet werden

In der Geräte
Erlaubt

Erlaubt (Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein)

Backup-Batterie
Erlaubt
Nicht erlaubt

>100Wh und ≤160Wh oder >2g und ≤8g
In elektronischen Geräte wie persönliche medizinische Geräte verwendet werden

In der Geräte

Erlaubt

Erlaubt
Backup-Batterie

Maximal 2 Batterie erlaubt

Nicht erlaubt

>160Wh oder >8g 
In elektronischen Geräte wie Selbstfahrendes Kraftfahrzeug, E-Bike verwendet werden

In der Geräte
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
Backup-Batterie
Nicht erlaubt Nicht erlaubt

Hinweis für Passagiere bezüglich Powerbanks:

  • Powerbanks dürfen nicht im Handgepäck oder in den Gepäckfächern über dem Sitz verstaut werden.
  • Bitte bewahren Sie Powerbanks an einem gut sichtbaren und leicht erreichbaren Ort auf (z.B. in der Sitztasche vor Ihnen oder direkt bei sich). Sollten Sie ungewöhnliche Auffälligkeiten wie Rauch, erhöhter Temperatur, Feuer feststellen, informieren Sie unverzüglich die Kabinenbesatzung.
  • Die Benutzung von Powerbanks während des gesamten Fluges sowie deren Aufladung über das Bordstromnetz ist nicht gestattet.